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Creator-Konditionen & AGB
Creator Program 2.0 · Schmidt Innovations GmbH · Stand: 08.07.2026
Das Programm Jeder Creator erhält eine eigene Sub-Website — mit seinen Top-Empfehlungen, eigenen Produkten und Inhalten, direkt mit dem Store verbunden. Follower finden alles an einer Stelle und kaufen direkt.
  • Bestandteile: Produkt-Empfehlungen, feste & saisonale Bundles, Limited Editions/Drops, limitierte Angebote, Eigenprodukte (Editionen, Zubehör, Merch), eingebundene Features (YouTube-Einbettung, Vergleiche, Empfehlungslisten).
  • Drei Eigenmarken — Steamulation, AEON, VYRO — mit breiter Preisklasse: mehr Produkte, mehr Marktstarts, mehr Zielgruppe als jede Einzelmarke.
  • Stufensystem: Features, Boni und Freischaltungen (z. B. eigene Edition) wachsen mit der Aktivität und werden proaktiv durch das Unternehmen freigeschaltet.
Verbindliche Konditionen (Stand: 08.07.2026) Diese Übersicht ist Bestandteil der Creator-Kooperationsvereinbarungen und kann mit 30 Tagen Ankündigung in Textform angepasst werden. Maßgeblich für das jeweilige Vertragsverhältnis ist die individuelle Vereinbarung; individuelle Sätze und Festbeträge ergeben sich aus dieser.

1. Provisionssätze

Kategorie Startphase (AEON / Steamulation) Nach System-Integration / Smoke Store
Eigenmarken (Steamulation, AEON, VYRO) Pauschalsatz lt. Einzelvereinbarung 8 %
Fremdmarken Pauschalsatz lt. Einzelvereinbarung 5–8 %*
Eigene Edition / Zubehör / Merch des Creators 15 % 15 %
Tabak / Vape / E-Zigaretten 0 % 0 %

* Fremdmarken: 5 % Basis; Anhebung auf 8 %, wenn der Netto-EK ≤ 57 % vom Netto-VK liegt. Bei EK über 60 % vom Netto-VK besteht keine Listungspflicht. Tabak & Vape gesetzlich 0 % (§ 19 TabakerzG). Berechnung auf den Netto-Umsatz (nach Retouren, vor MwSt.); Zuordnung über den persönlichen Creator-Code.

2. Video-Vergütung Vom Unternehmen beauftragte Marktstart-Videos zu neuen Eigenmarken-Produkten werden mit einem Festbetrag gemäß Einzelvereinbarung vergütet. Durch drei Eigenmarken gibt es deutlich mehr Marktstarts — und damit mehr beauftragte (vergütete) Videos. Darüber hinausgehende Inhalte (Top-10s, Vergleiche, Stories usw.) liegen im beidseitigen Interesse und verdienen über die Provision mit; sie werden nicht einzeln vergütet. Fremdmarken-Vorstellungen werden nicht vergütet.
3. Co-Investment (Eigenprodukte)
  • Freiwillig: Teilnahme ist auch rein auf Provisionsbasis möglich; Freischaltung gemäß Stufenmodell.
  • Co-Investment-Sätze aus dem Affiliate-Guthaben (kein eigenes Cash nötig): eigene Shisha-Edition 50 %, eigenes Zubehör 100 %, eigenes Merch 100 % der Herstellungskosten.
  • Herstellungskosten umfassen insbesondere: Werkzeug-/Formenkosten, Muster und Prototypen, Erstproduktion, Verpackung und Branding, Produktfotos und Listing-Erstellung.
  • Rückfluss: pro verkauftem Stück Kapitalrückfluss + 15 % Provision. Das Kapital fließt ausschließlich über tatsächliche Verkäufe zurück; das Risiko unverkauften Restbestands trägt der Creator anteilig.
4. Abrechnung & Auszahlung
  • Abrechnung per Rechnung: frühestens monatlich, spätestens quartalsweise; Provisionen eines Kalenderjahres bis 31.12. desselben Jahres.
  • Auszahlung binnen 14 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung; Mindestauszahlungsschwelle 50,00 €.
  • Provision entsteht nur auf bezahlte, nicht stornierte Verkäufe; Retouren und Chargebacks werden verrechnet.
5. Stufensystem & Pilotprojekt
Das Programm umfasst ein mehrstufiges Level-System: Features, Boni und Konditionen (einschließlich der Freischaltung von Eigenprodukten) werden pro Stufe proaktiv durch das Unternehmen freigeschaltet. Das Programm startet als Pilotprojekt — Ziel ist ein deutlich höheres Creator-Einkommen bei langfristig tragfähigem Modell.
Creator‒AGB (Stand: 08.07.2026)
Diese AGB gelten ergänzend zur individuellen Kooperationsvereinbarung.
§ 1 Geltung und Vorrang Diese AGB gelten für alle Teilnehmer des Creator-Programms der Schmidt Innovations GmbH ergänzend zur individuellen Kooperationsvereinbarung. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung vor. Das Unternehmen kann diese Seite (Konditionen & AGB) mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform anpassen.
§ 2 Konditionen Für Provisionen, Video-Vergütung, Co-Investment, Abrechnung/Auszahlung und das Stufensystem gelten die oben dargestellten verbindlichen Konditionen (Ziffern 1–5). Individuelle Sätze und Festbeträge ergeben sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung. § 3 Content und Eigenverantwortung Der Creator gestaltet Art, Umfang und Zeit seiner Tätigkeit eigenverantwortlich und hält alle gesetzlichen Kennzeichnungspflichten ein (insb. § 5a UWG). Welche Inhalte zulässig sind, prüft und entscheidet der Creator eigenverantwortlich anhand der jeweils geltenden Rechtslage (insb. § 19 TabakerzG, JuSchG, HWG, UWG); das Unternehmen macht keine abschließenden inhaltlichen Vorgaben. Bei Verstößen haftet der Creator allein und stellt das Unternehmen frei. Das Unternehmen genehmigt Inhalte nicht vorab, kann aber die Entfernung oder Änderung von Inhalten verlangen, die (a) rechtswidrig sind, (b) gegen § 19 TabakerzG verstoßen oder (c) Rechte Dritter verletzen. Zulässige, sachliche Kritik und ehrliche Reviews bleiben unberührt. § 4 Datenschutz Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten der Creator (insb. Name, Anschrift, Steuer-/USt-IdNr., Bankverbindung, Umsatz- und Provisionsdaten) ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO). Speicherung im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 257 HGB); Weitergabe nur, soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Es bestehen die Rechte aus Art. 15–21 DSGVO sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Ergänzend gilt für die Nutzung der Websites die dortige Datenschutzerklärung (https://www.schmidt‒innovations.de/datenschutz). § 5 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Geltung im Übrigen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine sinnentsprechende ersetzt. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Lohr am Main.
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